Krankenhaus Reinbek lockert Besuchsregeln ab 4. April unter Auflage von FFP2-Maskenpflicht
Ab Montag, 4. April 2022 gilt im St. Adolf-Stift die Regel: Ein Besucher pro Patient für eine Stunde am Tag in der Zeit von 15 bis 19 Uhr während der Woche und bereits ab 14 Uhr am Wochenende und an Feiertagen.
Letzter Einlass ist jeweils um 18 Uhr.
Zum Schutz der Patienten, seiner Bettnachbarn, aber auch des medizinischen Personals muss vom Besuch eine FFP-2-Maske während des gesamten Zeitraum getragen werden, sie darf also auch nicht im Patientenzimmer abgelegt werden. Eine Erfassung des Impfstatus oder ein Testnachweis ist nicht mehr erforderlich. Andrea Schulz-Colberg, Pressesprecherin des Krankenhauses sagt: „Dichtsitzende FFP2-Masken sind ein guter Schutz, trotzdem dürfen selbstverständlich nur Besucher ins Krankenhaus, die symptomlos sind, nicht als Kontaktperson gelten oder natürlich selbst nicht positiv getestet in Isolation sind. Idealerweise koordinieren die Patienten mit ihren Bettnachbarn die Besuche, so dass möglichst nur ein Besucher zurzeit im Patientenzimmer ist. Darüber hinaus bitten wir zu überlegen, ob etwa bei einem geplanten 3-tägigen Krankenhausaufenthalt ein Besuch wirklich erforderlich ist.“
Ausnahmen für Härtefälle wie sterbende oder schwerstkranke Patienten oder rund um die Geburt gelten selbstverständlich weiterhin. So können Sterbende auch zu anderen Zeiten und auch von mehr als einer Person besucht werden.
In der Geburtshilfe gilt weiterhin: Werdende Väter oder eine andere Begleitperson können die Schwangeren unter der Geburt begleiten, sie erhalten bei der Aufnahme in den Kreißsaal einen Schnelltest. Die Partner können in ein Familienzimmer ziehen. Bei Aufnahme des Vaters wird ein PCR-Test und täglich ein Schnelltest auf eigene Kosten durchgeführt.
In der Geburtshilfe beginnen die Besuchszeiten bereits um 10 Uhr.