Anmeldung
So finden Sie uns!
Die Betriebsmedizin befindet sich im Untergeschoss des Krankenhauses, direkt neben der Apotheke (vom Hauptausgang gesehen an der Bettenzentrale vorbei und den sehr langen Flur entlang).
Alternativ können Sie den Nebeneingang hinter dem Krankenhaus nehmen (neben der Babyklappe). Von dort aus gesehen befindet sich der Eingang auf gleicher Ebene und rechter Hand
Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift
Hamburger Straße 41
21465 Reinbek
Sprechstunden
- Montag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 16:00 Uhr
- Dienstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 16:00 Uhr
- Mittwoch: 09:00 - 12:00, 13:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 - 12:00, 13:00 - 16:00 Uhr
- Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
- Montag: 08:00 - 12:00, 13:00 - 16:30 Uhr
- Dienstag: 08:00 - 12:00, 13:00 - 16:30 Uhr
- Mittwoch: 08:00 - 12:00, 13:00 - 16:30 Uhr
- Donnerstag: 08:00 - 12:00, 13:00 - 15:30 Uhr
- Freitag: 08:00 - 09:00 Uhr
Termin beim Betriebsarzt vor Arbeitsbeginn
Die Betriebsmedizin führt für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des St Adolf Stifts eine Einstellungsuntersuchung vor Beginn der Arbeitstätigkeit durch. Die Betriebsmedizin ist Ansprechpartner bezüglich des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.
Diesbezüglich besteht der gesetzliche Auftrag zu arbeitsmedizinischen Vorsorgen, die sich inhaltlich an den Gefährdungen durch Ihre Arbeitstätigkeit orientieren. Die 1. Vorsorgen sind zeitgerecht 0-3 Monate vor Beginn der neuen Arbeitstätigkeit durchzuführen. Bei einer sogenannten Pflicht-Vorsorge z.Bspl. einer Vorsorge gemäß Biostoffverordnung zur Gefährdung durch blutübertragbare Infektionserreger für Pflegekraft oder Arzt ist die Vorsorge die Voraussetzung für eine Beschäftigung im „Gefährdungsbereich“ und muss also vor Tätigkeitsbeginn erfolgen.
Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bzw. Einstellungs- bzw. Eignungsuntersuchung erfolgt eine ärztliche Erhebung der bisherigen Arbeits- und Krankengeschichte, sowie regelhaft eine Blutuntersuchung und eine körperliche Untersuchung bzw. ggf. weitergehende Untersuchungen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen bitte zu Ihrem Termin in der Betriebsmedizin den ausgefüllten medizinischen Gesundheitsfragebogen, Ihren Impfpass, sowie ggf. relevante Vorbefunde mit. Voraussetzung für den Beginn der Arbeitstätigkeit im Gesundheitswesen ist ferner der Nachweis von 2 Masernimpfungen oder einer Masernimmunität gemäß Masernschutzgesetz.
Alle Angaben und Befunde unterliegen in der Betriebsmedizin der ärztlichen Schweigepflicht.
Die Personalabteilung als Vertreter des Arbeitgebers erhält mit Einverständnis des Mitarbeiters lediglich Bescheinigungen, die keine Angaben über Diagnosen enthalten.
Mitarbeitende nehmen bitte vor Beginn Ihrer Arbeitstätigkeit zum Beispiel per Email betriebsmedizin@krankenhaus-reinbek.de unter Benennung einer Telefonnummer zur Terminabsprache mit uns Kontakt auf. Sie melden sich am vereinbarten Untersuchungstag zunächst am Empfang am Haupteingang des Krankenhauses an und kommen dann in die Betriebsmedizin im Untergeschoß des Krankenhauses. Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine rechtzeitige Information.
Leistungsspektrum
- Ansprechpartner für gesundheitliche Fragen im Zusammenhang mit der Arbeit
- Einstellungsuntersuchung, Eignungsuntersuchung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge abhängig von Gefährdungen bei der Arbeit
- Schwangerenberatung mit individueller Gefährdungsbeurteilung
- Beruflich indizierte Impfungen, sowie weitere Impfungen (Grippeschutz)
- Nachkontrollen nach Nadelstichverletzungen
- Beratung im Rahmen beruflicher Eingliederungsmaßnahmen BEM
- Mitwirkung bei Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen im Unternehmen, sowie bei Arbeitsschutzausschuss, Steuerkreisen wie betriebliches Gesundheitsmanagement BGM, Prävention Schutzkonzept