Sprechstunden
Die Sprechstunde der Berufsgenossenschaftlichen Ambulanz für Arbeitsunfälle ist montags bis freitags von 8.00 - 9.30 Uhr geöffnet.
Wenn möglich, vereinbaren Sie bitte vorab zwischen 8.00 und 16.00 Uhr unter -5073 oder BG-Sprechstunde@krankenhaus-reinbek.de einen Termin, damit wir Ihnen Hinweise geben können, was Sie zur BG-Sprechstunde mitbringen sollten.
BG Sprechstunde zur Nachschau von Arbeitsunfällen
Die Erstversorgung von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Schulunfällen findet in unserer Zentralen Notaufnahme statt, die 24 Stunden am Tag geöffnet ist.
Die Nachschau nach der Erstversorgung erfolgt in unserer BG-Sprechstunde montags bis freitags von 8.00 bis 9.30 Uhr – bitte vereinbaren Sie idealer Weise dafür einen Termin.
Unsere Unfallchirurgen behandeln Sie im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens (D-Arzt-Verfahren) und beurteilen die Verletzungsschwere und leiten die notwendige weiterführende Diagnostik (Röntgen, Ultraschall, MRT, CT) ein. Im Anschluss werden die Befunde beurteilt und eine zielgerichtete Behandlung eingeleitet (OP oder konservative Therapie mit zum Beispiel Orthesenversorgung und Physikalische Therapie wie Krankengymnastik, etc.). Die benötigten Rezepte sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stellen wir Ihnen im Rahmen der regelmäßigen Kontrolltermine aus.
Sollte eine ambulante Rehabilitation (eine so genannte „Erweiterte Ambulante Physiotherapie“ EAP) notwendig sein oder eine Wiedereingliederungsmaßnahme (Arbeitsbelastungserprobung ABE) überwachen wir diese ebenfalls im Rahmen von regelmäßigen Kontrollterminen.
Weiterleitung bei bestimmten Verletzungsarten
Sollte die Verletzungsschwere das D-Arzt-Verfahren überschreiten und eine weitere Behandlung nach Verletzungsartenverfahren (VAV) oder Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) notwendig sein, wird diese entsprechend zeitnah eingeleitet mit Vorstellung in einem geeigneten Krankenhaus (zum Beispiel BG-Klinikum Hamburg „Boberg“).
Die Weiterversorgung nach erfolgter VAV / SAV in einem externen Krankenhaus kann im Anschluss wieder durch unsere BG-Sprechstunde erfolgen. Bitte hierzu dringend die extern erstellten Berichte sowie durchgeführte Bildgebungen (Röntgen, MRT, CT) zu Ihrem Termin mitbringen.
Bildergalerie
Wichtige Unterlagen für Ihren BG-Sprechstundentermin
Auch wenn Sie bereits durch ein anderes Krankenhaus oder in einer Praxis im Rahmen des D-Arzt-Verfahrens ambulant oder stationär vorbehandelt worden sind, kann die Weiterbehandlung über unsere BG-Sprechstunde erfolgen.
Bringen Sie dafür bitte unbedingt die folgenden Unterlagen mit:
- Durchgangsarztbericht (F 1000)
- Die durchgeführte Bildgebung (Röntgen, MRT, CT) auf CD oder mit QR-Code
Falls vorhanden bitte zusätzlich nach stationären Behandlungen oder längerem Heilverfahren:
- Entlassungsberichte (F 2102)
- Den letzten Verlaufsbericht (F 2100)
- Ggf. weitere Unterlagen wie Rentengutachten oder vorangegangene Verordnungen für Dauermedikation oder Schuhversorgung
Wenn Sie in unserer Notaufnahme versorgt wurden, können wir die von uns erstellten Berichte und Befunde in unserem Krankenhausinformationssystem digital aufrufen.