Unser Tarifvertrag


Grundsätzlich bezahlt das Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift nach dem AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien) des Deutschen Caritasverbandes.

Ihr Gehalt hängt von vielen Faktoren ab.

Die Höhe Ihres Tabellenentgeltes, hängt primär von Ihrer Qualifikation und Ihrer Berufserfahrung ab. Anbei finden Sie die Übersicht der möglichen Gehaltsspannen je Tätigkeit und in Vollzeit (bei Teilzeittätigkeit entsprechend anteilig).

Übersicht der Gehaltsspannen

Die angegebenen Beträge sind den Entgelttabellen des RK Ost entnommen und verstehen sich als Bruttowerte (Stand 1.1.2023).

  • Gesundheits- und Krankenpfleger:in inkl. Fachgesundheits- und Krankenpfleger:in - 3.005,72 - 4.073,11Euro

  • Operations- und Anästhesie-Technische-Assistent:in - 3.458,31  - 4.073,11 Euro

  • Hebammen und Geburtshelfer - 3.186,15  - 3.913,96 Euro

  • Medizinische Fachangestellte und Medizinischer Fachangestellter - 2694,31 - 3.472,86 Euro

  • Assistenzärztin und Assistenzarzt - 4852,02 - 6.236,95 Euro

  • Fachärztin und Facharzt - 6403,90  - 8.224,22 Euro

  • Auszubildende:r - 1.190,69 - 1.353,38 Euro

Icon Schichtarbeit

Schichtarbeit

Sollten Sie im Schichtdienst eingesetzt werden, wird dies mit einer Schichtzulage honoriert. Im Pflegedienst (Anlage 31) sind das zum Beispiel 40 Euro im 2-Schichtsystem und 155 Euro im 3-Schichtsystem. Bei Teilzeit werden die Beträge entsprechend angepasst.

Icon Zeitzuschlag

Zeitzuschläge

Für Einsätze an Sonn-, Feiertagen oder in der Nacht gibt es selbstverständlich Zuschläge. Dieser sogenannte Zeitzuschlag berechnet sich anhand der tatsächlich geleisteten Stunden. Bei Einsätzen an Feiertagen sind das beispielsweise 35 % auf den Stundenlohn. Die tatsächliche Arbeitszeit wird zusätzlich als Überstunden auf dem Zeitwertkonto gebucht oder geht zusammen mit dem Zeitzuschlag in die Auszahlung.

Icon Gehalt

Weitere tarifliche Zulagen

Als examinierte Pflegekraft auf einer Bettenstation erhalten Sie eine Zulage in Höhe von 120 Euro monatlich. Wenn Sie auf unserer Intensivstation arbeiten, kommen zusätzlich sogar noch einmal 100 Euro monatlich dazu. Bei Teilzeit erfolgt eine entsprechende Anpassung.

Icon Leistungsentgeld

Leistungsentgelt

Zusätzlich zu Ihrem Tabellenentgelt zahlen wir ein monatliches Leistungsentgelt in Höhe von 2% Ihres monatlichen Tabellenentgelts. Dies erhalten nur Mitarbeitende der Anlage 31!

Icon Sonderzulage

Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Die Jahressonderzahlung oder auch Weihnachtsgeld genannt wird jährlich im November gezahlt. Die jeweilige Höhe richtet sich nach Ihrer Entgeltgruppe. Das Team des ärztlichen Dienstes ist hiervon leider ausgenommen. Alle Mitarbeitenden der Anlage 2 (z.B. MFA´s) dürfen sich zudem im Sommer über ein kleines Urlaubsgeld freuen, dafür fällt das Weihnachtsgeld nicht ganz so hoch aus wie in den Pflegeberufen.

Attraktive Kirchliche Zusatzversorgung (Betriebsrente)

Mit der KZVK zahlt der Arbeitgeber Krankenhaus in eine attraktive Betriebsrente ein. Der Arbeitnehmer muss nichts zahlen, erhält aber später eine gute Zusatz-Rente. Unsere Mitarbeiter freuen sich jedes Jahr, wenn die Berechnung der KZVK per Post kommt, wie gut sie es haben.

Und vieles mehr….. (kostenloses Mineralwasser, Zuschuss beim Mittagessen in der Cafeteria, Jubiläumsfeier bei 25 und 40 Jahren Dienstzugehörigkeit)

Es ist einfach das schönste Krankenhaus mit dem besten Team der Welt.

Neben Ihrem regelmäßigen Monatsentgelt, gibt es noch viele weitere Faktoren, die die Höhe des Bruttogehalts beeinflussen können. Ihr individuelles Nettogehalt wird von vielen Faktoren wie der Steuerklasse, Anzahl der Kinder, Kinderfreibetrag, Monatsfreibetrag, Kirchensteuer, Renten- und Krankenversicherung, Zusatzbeitragssatz der Krankenversicherung beeinflusst.

Ansprechpartner Human Resources