Alles über unser Meldeportal
Wir sind den gesetzlichen Vorgaben und unseren internen Richtlinien verpflichtet. Dies ist Anspruch und ständige Aufgabe zugleich. Wesentlicher Bestandteil ist die Etablierung von Meldekanälen, die es ermöglichen, mit uns in Kontakt zu treten.
Datenschutz
Der Elisabeth Vinzenz Verbund hat ein umfassendes Datenschutzmanagementsystem etabliert. Im Zuge dessen haben wir auch Strukturen geschaffen, um dem Verdacht von Datenschutzverstößen und -verletzungen unverzüglich nachgehen und ggf. entsprechende Abhilfemaßnahmen treffen zu können. Für die Meldung eines Datenschutzvorfalls haben wir ein Portal eingerichtet. Sie erreichen das Meldeportal hier:
Wünschen Sie persönlichen Kontakt, steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter unter der Seite „Datenschutzbeauftragter“ gern weiterhin zur Verfügung
Hinweisgeberschutzsystem (HinSchG)
Der Elisabeth Vinzenz Verbund hat eine zentrale Meldestelle eingerichtet, die ein digitales Hinweisgeberschutzsystem für alle verbundenen Unternehmen des EVV betreibt. Alle Mitarbeitenden des Elisabeth Vinzenz Verbundes haben darüber die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, Dienstanweisungen, Richtlinien und die Leitlinien – vertrauensvoll und auf Wunsch anonym – abzugeben.
Im Hinweisgeberschutzsystem können Sie Situationen beschreiben oder Ereignisse melden, ohne Nachteile befürchten zu müssen, sofern Sie Ihre Angaben im guten Glauben machen.
Bitte beachten Sie, dass Hinweise ggfs. zu Entscheidungen führen können, die für andere Menschen Konsequenzen nach sich ziehen.
Wir möchten Sie daher auf Folgendes besonders hinweisen:
Hinweisgebende Personen, die bewusst falsche Mitteilungen machen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Ferner ist zu beachten, dass im Falle eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens die Wahrung der Vertraulichkeit unter Umständen nicht vollständig gewährleistet werden kann.
Einen vertraulichen Hinweis können Sie auf den folgenden Wegen mitteilen:
Telefonische Meldung machen: 030 / 23 59 78 98 (Elisabeth Vinzenz Verbund in Berlin)
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Der Elisabeth Vinzenz Verbund bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte und der natürlichen Umwelt und betrachtet den international anerkannten Schutz von Menschenrechten als zentrales Element. Wir wollen Sorge dafür tragen, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und innerhalb unserer Lieferketten Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Meldungen können Sie uns – auch anonym – über unser Meldeportal zukommen lassen: