KRANKENHAUS REINBEK ST. ADOLF-STIFT
Datenschutz am ST. ADOLF STIFT
Wir sind bemüht, die Maßnahmen zum Schutz Ihrer Daten ständig zu verbessern. Wir halten uns an die Vorgaben des Gesetzes zum kirchlichen Datenschutz (KDG). Wir haben einen Beauftragten für den Datenschutz in unserem Krankenhaus benannt. Es liegen schriftliche Dienstanweisungen vor: Alle Mitarbeiter werden bei ihrer Einstellung über die Einhaltung und den Umfang des Datenschutzes belehrt und zur Einhaltung des Datenschutzes per Unterschrift verpflichtet.
Selbstverständlich können Sie Ihren Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden, wenn er beispielsweise Ihren nächsten Angehörigen Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben soll.
Sollten Sie einmal eine Veranlassung sehen, mit dem Umgang Ihrer Daten unzufrieden zu sein oder sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit unserer Datenverarbeitung haben, so wenden Sie sich bitte an unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten.