Praxisanleitertreffen: Recht- Dokumentation und rechtliche Aspekte: Prüfungsprotokolle, Bewertungskriterien und Haftungsfragen
Praxisanleiter:innen sichern mit ihrer Anleitung die Qualität der praktischen Ausbildung und tragen auch wesentlich zur zukünftigen Pflege- und Betreuungsqualität unseres Krankenhauses bei. Außerdem sorgen sie für kompetenten Fachkräfte-Nachwuchs.
Nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe) ist die Befähigung zur Praxisanleitung ab 01.01.2020 durch kontinuierliche, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.
Jeder Praxisanleiter, der im Krankenhaus Reinbek beschäftigt ist, muss von seiner Leitung zu mindesten 24 Stunden berufspädagogischer, zu den im Fortbildungskatalog dargestellten Fortbildungen, freigestellt werden.
Zu jedem Termin werden 8 UE berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiter anerkannt.
Zielgruppe
Weitere Hinweise
Diese Fortbildung ist nur an Praxisanleiter:innen gerichtet.
Ort: Verwaltungsgebäude G, Aula 1